Ehrenbeirat

Der Ehrenbeirat besteht aus drei ordentlichen Mitgliedern, die das 35. Lebensjahr vollendet haben und keinem anderen Vereinsorgan angehören. Sie werden auf Vorschlag des Gesamtvorstandes von der Mitgliederversammlung gewählt. Sie wählen aus Ihrer Mitte den Vorsitzenden.

Der Ehrenbeirat ist Schlichtungsstelle und kann von allen Vereinsmitgliedern angerufen werden. Er soll im Konflikt vermitteln, eine konstruktive Gesprächsathmosphäre schaffen und bei Erarbeitung einer fairen Lösung unterstützen.

Der Ehrenbeirat ist für alle Ehrenangelegenheiten zuständig und fasst mit einfacher Mehrheit selbstständige Empfehlungen. Die Tätigkeit ist unabhängig und frei von Weisungen anderer Vereinsorgane,