Aktuelle Mitteilung des Vorstands

Corona / Zutritt zum Clubheim

6. August 2021

Liebe BSV-Mitglieder, 

sobald die Corona-7-Tage-Inzidenz, die im Kreis Mettmann derzeit bei 34,8 liegt (Stand 6. August), die Marke 35 nachhaltig überschreitet (Inzidenzstufe 2), hat laut Corona-Schutzverordnung des Landes NRW Zutritt zum Clubheim leider nur noch, wer 

aktuell getestet,

zweimal geimpft 

oder genesen

ist. Zwingend nötig ist dann ein max. zwei Tage alter negativer Corona-Schnelltest mit Bescheinigung (Testzentrum, Apotheke), ein Impfnachweis oder die ärztliche Bestätigung über die überstandene Erkrankung.

Das Ordnungsamt kontrolliert, es drohen hohe Strafen für den Club und den Betroffenen!

Aktuell gelten weiter die bekannten Hygiene- und Abstands-regeln. Das Eintragen in Anwesenheitslisten ist erforderlich.

Damit Ihr auch künftig Zutritt zum Clubheim habt, empfehlen wir dringend, Euch spätestens jetzt impfen zu lassen – es geht meist ohne Wartezeiten/Termin.

Diese Maßnahmen dienen dem Schutz aller Mitglieder vor schwerwiegenden Erkrankungen. Wir bitten um Verständnis.

Der Vorstand